Förderung für Seniorensportgruppen


Richtlinien für die Bezuschussung von neugegründeten Seniorensportgruppen
- Förderprogramm Seniorensport -
 
 
Der Kreissportbund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck vom Landkreis Ammerland zur Verfügung gestellten Mittel neugegründete Seniorensportgruppen der ammerländer Sportvereine. Die Richtlinien gelten für den gesamten Bereich des KreisSportBundes Ammerland.
 
 
 
 
1. Voraussetzungen
Den Vereinen im KreisSportBund Ammerland wird für die Neugründung einer Seniorensportgruppe mit mindestens 10 Teilnehmern ein Zuschuss gewährt, wenn
 
1.1 die weit überwiegende Anzahl der Teilnehmer 60 Jahre und älter ist, und die Gruppe erst neu gegründet wurde.
 
1.2 die Gruppe bisher noch keinen Zuschuss aus Mitteln dieses Förderprogramms erhalten hat.
 
1.3. die unter Punkt 3. aufgeführten Vorgaben des Antragsverfahrens eingehalten werden.
 
 
2. Bemessung der Zuschüsse
2.1 Die vom Landkreis Ammerland für das Jahr 2010 für dieses Förderprogramm zur Verfügung gestellte Zuschusssumme beträgt 5000,00€. Dieser Betrag wird im Dezember 2010 zu 100 % auf die gemäß Punkt 3. dieser Richtlinie eingereichten Anträge der Vereine ausgeschüttet.
 
2.2 Vorrangig bezuschusst werden:
·   neugegründete Gruppen aus dem Jahr 2010, die nicht als Kursus laufen,
 
2.3 nachrangig bezuschusst werden nach folgender Reihenfolge:
·   neugegründete Gruppen aus dem Jahr 2010, die als Kursus laufen,
·   neugegründete Gruppen aus dem Jahr 2009, die nicht als Kursus laufen,
·   neugegründete Gruppen aus dem Jahr 2009, die als Kursus laufen,
·   neugegründete Gruppen aus dem Jahr 2008, die nicht als Kursus laufen,
·   neugegründete Gruppen aus dem Jahr 2008, die als Kursus laufen,
 
2.4. In jedem Einzelfall wird die Höhe des Zuschusses durch Beschluss des Vorstandes des KreisSportBundes Ammerland festgelegt.  
 
 
3. Antragsverfahren und Durchführung
3.1 Die Anträge auf Förderung von neugegründeten Seniorensportgruppen haben auf dem Formblatt „Förderprogramm Seniorensport“ zu erfolgen.
 
3.2. Die Anträge sind komplett ausgefüllt bis spätestens 30. Oktober 2010 an den KreisSportbund Ammerland unter der auf dem Formblatt aufgeführten Anschrift einzureichen. 
 
3.3. Anträge, die nach dem 30. Oktober 2010 eingereicht werden, oder unvollständige Anträge, werden für eine Förderung nicht mehr berücksichtigt.
 
 
4. Inkrafttreten
4.1 Diese Richtlinien für die Bezuschussung von neugegründeten Seniorensportgruppen tritt durch Beschluss des Vorstandes des
Kreissportbundes  Ammerland  am 01.01.2010 in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2010.

zum Antrag auf Förderung für Seniorengruppen (hier klicken)

 

Termine

 

ÜL-B Fortbildung:
6. November
: "Probier' die Propriozeption!" - mit Aerostep, Redondoball u. Theraband in Westerstede (5 LE) 

Sommer-Biathlon:
19. September, 9.00 Uhr: Sommerbiathlon des Schützenkreis Bad Zwischenahn
weitere Infos siehe www.derASB.de

Ammerländer Sportschau:
7. November, 14.30 Uhr: "Ammerländer Sportschau" in Rostrup

Qualifix-Lehrgang:
29. November: "Kostenrechnung u. Beitragsgestaltung im Sportverein" (5 LE)

Frauensporttag:
Sonntag, 22. Mai 2011 in Bad Zwischenahn

 

 

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