Förderprogramm Sportstätten
Vereine mit vereinseigenen Sportstätten oder langfristig gepachteten Sportstätten können bei Umbau-, Instandsetzungs- oder Erweiterungsmaßnahmen Mittel aus dem Förderprogramm Sportstättenbau beantragen.
Der Vorsitzende des Sportstättenbauausschusses des KreisSportBund Ammerland sollte schon in der Planungsphase eingebunden werden.
Die Antragsfrist beim Sportstättenbauausschuss des KreisSportBund Ammerland endet immer am 30.10. des jeweiligen Jahres - aktuell also am
30. Oktober 2010.
Vorsitzender des Sportstättenbauausschusses des KreisSportBund Ammerland:
Wilhelm Funk
Sonnenweg 4 b, 26689 Apen
privat: 04489-5737, Fax: 04489-940227
Büro: 04489-958321, Fax: 04489-958398
E-Mail
Die Richtlinien zum Sportstättenbau können Sie hier ausdrucken
Hier können Sie die Formulare downloaden!
Checkliste für Beratungsgespräch
V- Antrag auf Auszahlung
V-Anlage Verwendungsnachweis
V-Antrag auf Förderung
V-Einverständniserklärung
V-Verwendungsnachweis