Richtlinien für Jubiläumszuwendungen an Vereine
1 Vorraussetzungen
Den Vereinen im Kreissportbund Ammerland werden Zuwendungen ausgezahlt, wenn
1.1 ein Verein ein Jubiläum von 25, 50, 75, 100, 125, 150 Jahren begeht.
1.2 eine Jubiläumsveranstaltung durchgeführt wird und der Vorsitzende des KSB Ammerland zu dieser eingeladen wird.
2 Bemessung der Zuschüsse
2.1 Die Jubiläumszuwendungen an Vereine wurden wie folgt festgesetzt:
25 Jahre: 100 €
50 Jahre: 125 €
75 Jahre: 175 €
100 Jahre: 275 €
125 Jahre: 300 €
150 Jahre: 350 €
3 Antragsverfahren und Durchführung
3.1 Der Verein plant die Jubiläumsfeier und läd den Vorsitzenden des KSB Ammerland dazu ein.
4 Inkrafttreten
Diese Richtlinien für die Zuwendungen bei Vereinsjubiläen treten durch Beschluss des Vorstandes des Kreissportbundes Ammerland vom November 2001 per sofort in Kraft und ist zunächst unbefristet.