Übungsleiterzuschüsse 2012
wie in den Vorjahren, so stellt der Landessportbund Niedersachsen auch für das Jahr 2012 wieder Zuschüsse für die Bezahlung nebenamtlicher Übungsleiter in Sportvereinen zur Verfügung. Die Richtlinien sind die gleichen wie in den Vorjahren.
Zuschüsse können nur solche Übungsleiter erhalten, die
1. im Besitz eines gültigen Übungsleiterausweises des Landessportbundes Niedersachsen sind,
2. eine Gruppe unterrichten, die mindestens 10 Teilnehmer stark ist,
3. die eine Fachlizenz besitzen.
Übungsleiterausweise mit dem Vermerk „Allgemein“ sind nur gültig für die Sportarten Turnen
und Gymnastik.
Alle Vereine, die Übungsleiter namhaft machen möchten, können für das 1. Halbjahr Übungsleiter melden. Das u.a. Meldeformular muss hierfür bis spätestens
15. Januar 2012
an unsere obige Adresse eingericht werden.
Der Kreissportbund Ammerland e.V. ist gehalten, später eingehende Meldungen nicht
mehr für eine Bezuschussung ab dem 01.01.2012 zu berücksichtigen. Bitte halten Sie
den o.g. Termin 15.01.2012 unbedngt ein, da bei späterem Antragseingang nur eine
Bezuschussung ab frühestens 1.07.2012 möglich ist.
Hier können Sie den Meldebogen abrufen!