Richtlinien für die Bezuschussung von Sportveranstaltungen
      
Richtlinien für die Bezuschussung von Sportveranstaltungen
 
Der KreisSportbund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel Sportveranstaltungen, die sich in Organisation und Durchführung deutlich von durchschnittlichen Veranstaltungen abheben. Die Richtlinien gelten für den gesamten Bereich des KreisSportbundes Ammerland.
 
1.       Voraussetzungen
  Den Vereinen im KreisSportbund Ammerland wird für die Durchführung einer überdurchschnittlichen Sportveranstaltung ein Zuschuss gewährt, wenn
 
1.1.   Die Veranstaltung durch die Teilnehmer einer oder mehrerer ausländischer Mannschaften / Einzelwettkämpfer einen internationalen Charakter besitzt, oder durch die Durchführung  
 dieser Veranstaltung ein Landes- oder Bundessieger ermittelt wird,
 
1.2.   Die Veranstaltung bei Nichterfüllung des Punktes 1.1 der Richtlinien durch Teilnahme von Mannschaften / Einzelwettkämpfern aus dem Bereich außerhalb des Bezirkes Weser-Ems 
 einen überregionalen hohen Stellenwert besitzt.
 
2.      Bemessung der Zuschüsse
2.1.   In jedem Einzelfall werden die Zuschüsse durch Beschluss des Vorstandes des KreisSportbundes Ammerland festgelegt, sofern im Etat des KreisSportbundes Ammerland noch Mittel  
 verfügbar sind.
 
2.2.   Es werden nur Veranstaltungen bezuschusst, die im laufenden Kalenderjahr beantragt und durchgeführt werden.
 
2.3.   Der Antrag auf Bezuschussung ist von den Vereinen vor Durchführung der Veranstaltungen einzureichen.
 
3.      Antragsverfahren und Durchführung
        3.1.   Die Vereine haben Anträge auf Bezuschussung von Sportveranstaltungen vor
                 Durchführung der Veranstaltungen an den KreisSportbund einzureichen.
 
3.2.   Dem Vorstand des KreisSportbundes werden die eingegangen Anträge sortiert nach dem Eingangsdatum jeweils auf der nächsten Vorstandssitzung vorgelegt und hier beraten.
 
3.3.   Der Vorstand des KreisSportbundes Ammerland beschließt über jeden einzelnen vorliegenden Antrag durch Abstimmung.
 
4.      Besonderheiten
4.1.   Der KreisSportbund Ammerland vergibt kalenderjährlich nur einen Zuschuss je Sportveranstaltungen die dem gleichen Fachverband zuzuordnen sind.
 (Beschluss des Vorstandes des KreisSportbundes Ammerland vom 13.03.1997)
 

5.      Inkrafttreten

5.1.   Diese Richtlinie für die Bezuschussung von Sportveranstaltungen tritt am 01.01.2012 in Kraft
         und ist befristet bis zum 31.12.2012.
          
                                                                                                                             

 
      Hier kann die Richtlinie ausgedruckt werden:
     
Richtlinien für die Bezuschussung von Sportveranstaltungen 2012


 
Termine

 

ÜL-C Fortbildung:
Samstag, 18. Februar, "Kin-Ball
", 1. Gruppe 9.00 Uhr, 2. Gruppe 14 Uhr (5 LE zur  C-Lizenzverlängerung)

 

Qualifix-Lehrgang:
Dienstag, 28. Februar, 18.00 Uhr "Gestaltung von Websites"

 

 

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