§1
Ehrenpräsidentinnen, Ehrenpräsidenten und Ehrenmitglieder
Nach § 29 der Satzung des LSB kann der LandesSportBund Persön-
lichkeiten, die besondere Verdienste um die Förderung des Sports
erworben haben, durch Beschluss des Landessporttages zu Ehren-
präsidentinnen, Ehrenpräsidenten oder Ehrenmitgliedern ernennen.
§ 2
Ehrenamtszertifikate
Auf Antrag eines Vereins verleiht der LSB Ehrenamtszertifikate für
eine mindestens 10-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Sport.
Entgegen den Ausführungsbestimmungen des § 5 ist hierfür nicht
Voraussetzung, dass der/ die zu Ehrende Wahlämter im Vorstand
oder im Abteilungsbzw. Spartenvorstand wahrgenommen hat. Die
Ehrenamtszertifikate werden durch die Gliederungen im Auftrag des
LSB erstellt und überreicht.
§ 3
Ehrennadeln
Der LSB verleiht auf Antrag eines Vereins, eines Landesfachverbandes
oder einer Gliederung
a) die Bronzene Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 10-jährige
verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport
b) die Silberne Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 15-jährige
verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport
c) die Goldene Ehrennadel mit Urkunde für eine mindestens 20-jährige
verdienstvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Sport.
Im Gegensatz zu Anträgen von Landesfachverbänden sind Anträge von
Vereinen über den jeweiligen Sportbund einzureichen. Der Sportbund
leitet den Antrag nach Befürwortung an den LSB weiter.
In besonders begründeten Fällen können die in b) und c) genannten zeit-
lichen Fristen auch unterschritten werden.
Für herausragende ehrenamtliche Tätigkeit von besonderer Bedeutung für
die Entwicklung des LandesSportBundes kann das Präsidium des LSB an
einzelne Persönlichkeiten die Goldene Ehrennadel mit Brillanten mit
Ehrenbrief verleihen.
§ 4
Sonderauszeichnungen
Die Bronzene, Silberne oder Goldene Ehrennadel kann in Ausnahmefällen
auch an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen werden, die
sich in besonderer Weise Verdienste um die Förderung des Sports in einer
Gemeinde, in einem Landkreis oder im Land Niedersachsen erworben ha-
ben. Antragsberechtigt sind die Vereine, die Gliederungen, die Landesfachverbände und das Präsidium des LSB.
§ 5
Ausführungsbestimmungen
Wenn die Voraussetzungen für die Verleihung der Bronzenen, Silbernen
oder Goldenen Ehrennadel des LSB erfüllt sind, soll die Verleihung geneh-
migt werden, auch wenn die oder der zu Ehrende zum Zeitpunkt der Antragstellung kein Ehrenamt mehr ausübt.
Im Regelfall wird die Ehrennadel des LSB in den Abstufungen erst Bronze, dann Silber und danach Gold verliehen.
In besonders zu begründenden Ausnahmen kann hiervon abge-
wichen werden. Für die Verleihung der Ehrennadel werden in der Regel
Wahlämter im Vereinsvorstand und Abteilungs- bzw. Spartenvorstand
anerkannt. Nicht anerkannt werden Tätigkeiten als Übungsleiterin/
Übungsleiter, Kampfrichterin/Kampfrichter, Sportabzeichenprüferin/
Sportabzeichenprüfer, Ausschussmitglieder, Ehrenmitglieder.
Diese ehrenamtlichen Tätigkeiten sollten durch Vereins- oder Ver-
bandsauszeichnungen bzw. durch die Verleihung von Ehrenamts-
zertifikaten gewürdigt werden. Die Verleihung der LSB-Ehrennadeln
sollte möglichst bei sportlichen Veranstaltungen oder Versammlungen
erfolgen.
§ 6
Sportjugend
Für die Ehrungen im Bereich der Sportjugend Niedersachsen gelten
besondere Richtlinien, die nach ihrer Beschlussfassung durch die Sport-
jugend vom Präsidium des LSB.