
Richtlinie des Kreissportbund Ammerland
– Förderprogramm Desinfektionsmittel
Der Kreissportbund Ammerland e.V. (KSB) bezuschusst die Anschaffung von durch die Covid-19 Pandemie notwendigen Desinfektionsmitteln sowie Desinfektionsmittelspendern und Utensilien zur Absperrung und zur Kennzeichnung von Laufwegen auf der Grundlage der nachstehenden Richtlinie im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
1. Voraussetzungen und Antragsverfahren
Bezuschusst wird nach dieser Richtlinie die Anschaffung von
- Desinfektionsmitteln
- Desinfektionsmittelspendern
- Utensilien zur Absperrung und Kennzeichnung von Laufwegen
Von den Vereinen sind Anträge auf Bezuschussung der o.a. förderfähigen Anschaffungen bis zum 15.01.2021 formlos per Email oder per Post an den KSB zu richten.
Beizufügen sind dem Antrag Rechnungskopien oder Kaufbelege.
Später eingehende oder unvollständige Anträge sind nicht förderfähig.
Die Anschaffung muss zwischen dem 16. März 2020 und dem 15. Januar 2021 getätigt worden sein.
2. Bemessung der Förderung
Der Zuschuss wird durch den Vorstand des KSB Ammerland im Februar 2021 nach den zur Verfügung stehenden Mitteln vergeben.
3. Antragsverfahren und Durchführung
Der KSB bezuschusst in eigener Verantwortung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes die von den Vereinen beantragten Anschaffungen unter Beachtung dieser Richtlinie.
4. Nachweisführung
Die Originalbelege sind für Prüfungszwecke zehn Jahre aufzubewahren. Die Unterlagen sind dafür jederzeit verfügbar zu halten.
Vom KSB werden Prüfungen vorgenommen.
5. Inkrafttreten/Gültigkeit
Diese Richtlinie tritt am 01.12.2020 in Kraft und endet mit der Auszahlung der Förderbeträge.