Euro-Banknoten
erste-hilfe-2-1
Statistik-1
Statistik
DSC_9182
Sonderförderprogramme LSB
previous arrow
next arrow

Förderung von Seniorensportgruppen

Hier können sie den Zuschuss direkt online beantragen (anklicken)

Richtlinie des Kreissportbund Ammerland
– Bezuschussung von neugegründeten Seniorensportgruppen

Der KreisSportbund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck vom Landkreis Ammerland zur Verfügung gestellten Mittel neugegründete Seniorensportgruppen der ammerländer Sportvereine. Die Richtlinien gelten für den gesamten Bereich des KreisSportBundes Ammerland.

1. Voraussetzungen
Den Vereinen im KreisSportBund Ammerland wird für die Neugründung einer Seniorensportgruppe mit mindestens 10 Teilnehmern ein Zuschuss gewährt, wenn
1.1
die weit überwiegende Anzahl der Teilnehmer 60 Jahre und älter ist, und die Gruppe erst neu gegründet wurde.

1.2
die Gruppe bisher noch keinen Zuschuss aus Mitteln dieses Förderprogramms erhalten hat.

1.3.
die unter Punkt 3. aufgeführten Vorgaben des Antragsverfahrens eingehalten werden.


2. Bemessung der Zuschüsse

2.1
Die vom Landkreis Ammerland für dieses Förderprogramm zur Verfügung gestellte Zuschuss-
summe wird zum Jahresende ausgeschüttet.

2.2.
In jedem Einzelfall wird die Höhe des Zuschusses durch Beschluss des Vorstandes des KreisSportBundes Ammerland festgelegt.  


3. Antragsverfahren und Durchführung

3.1
Die Anträge auf Förderung von neugegründeten Seniorensportgruppen haben ausschließlich auf dem Formblatt „Förderprogramm Seniorensport“ zu erfolgen.

3.2.
Die Anträge sind komplett ausgefüllt bis spätestens 30. Oktober des Jahres an den KreisSportBund Ammerland unter der auf dem Formblatt aufgeführten Anschrift einzureichen. 

3.3.
Anträge, die nach dem 30. Oktober  eingereicht werden, oder unvollständige Anträge, werden für eine
Förderung nicht mehr berücksichtigt.


4. Inkrafttreten


4.1
Diese Richtlinien für die Bezuschussung von neugegründeten Seniorensportgruppen tritt durch Beschluss des Vorstandes des KreisSportbundes  Ammerland per sofort in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.

Antrag auf Förderung von Seniorensportgruppen