
Übungsleiterbeihilfen
Im Bereich der Übungsleiterbezuschussung ist seit dem  Jahr 2020 alles neu!
 Wichtigste Änderungen der diversen Verwaltungsvereinfachungen sind: 
- die lizenzierten Übungsleiter sind von den Vereinen online im Intranet des LSB bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres zu melden
 -  nach dem 31. Mai sind keine Nachmeldungen von Übungsleiter für das laufende Jahr mehr  
möglich - die Auszahlung der Übungsleiterbeihilfe erfolgt nur noch 2 x jährlich (Juli und November)
 - keine weiteren Vorgaben wie Erfassung der Übungseinheiten oder Höhe der Vergütung
 - …..
 
Die neue Richtlinie können sie hier einsehen
Hier erhalten sie eine Anleitung, wie bei der Meldung der Übungsleiter im Intranet vorzugehen ist


