
Richtlinie des Kreissportbund Ammerland
– Bezuschussung von Sportveranstaltungen mit besonderem Charakter
Der Kreissportbund Ammerland fördert im Rahmen der ihm für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel Sportveranstaltungen, die sich in Organisation und Durchführung deutlich von durchschnittlichen Veranstaltungen abheben.
1. Voraussetzungen
Den Vereinen im Kreissportbund Ammerland wird für die Durchführung einer überdurchschnittlichen Sportveranstaltung ein Zuschuss gewährt, wenn
1.1
die
Veranstaltung durch die Teilnehmer mehrerer ausländischer Mannschaften /
Einzelwettkämpfer einen internationalen Charakter besitzt, oder durch
die Durchführung dieser Veranstaltung ein Landes- oder Bundessieger
ermittelt wird,
1.2
die Veranstaltung bei Nichterfüllung des Punktes 1.1 der Richtlinie einen hohen überregionalen Stellenwert besitzt.
2. Bemessung der Zuschüsse
2.1
In
jedem Einzelfall werden die Zuschüsse durch Beschluss des Vorstandes
des Kreissportbundes Ammerland festgelegt, sofern im Etat des
Kreissportbundes Ammerland noch Mittel verfügbar sind.
2.2
Es werden nur Veranstaltungen bezuschusst, die im laufenden Kalenderjahr beantragt und durchgeführt werden.
2.3
Der Antrag auf Bezuschussung ist von den Vereinen vor Durchführung der Veranstaltungen einzureichen.
3. Antragsverfahren und Durchführung
3.1
Die Vereine haben formlose Anträge auf Bezuschussung von Sportveranstaltungen vor Durchführung der Veranstaltung an den Kreissportbund einzureichen.
3.2
Dem Vorstand des Kreissportbundes
werden die eingegangen Anträge sortiert nach dem Eingangsdatum jeweils
auf der nächsten Vorstandssitzung vorgelegt und hier beraten.
3.3
Der Vorstand des Kreissportbundes Ammerland beschließt über jeden einzelnen vorliegenden Antrag durch Abstimmung.
4. Besonderheiten
4.1
Der Kreissportbund Ammerland vergibt kalenderjährlich nur einen Zuschuss je Sportveranstaltungen die dem gleichen Fachverband zuzuordnen sind.
5. Inkrafttreten
5.1 Diese Richtlinie für die Bezuschussung von Sportveranstaltungen tritt am 01.01.2019 in Kraft und ist befristet bis 31.12.2024.
Hier können sie die Richtlinie runterladen