
Richtlinie Regionale Sportförderung Entwicklung
– Förderprogramm Entwicklung der Sportvereine im Ammerland –
Nicht nur die Gesellschaft, auch der organisierte Sport befindet sich in einem Entwicklungs- und Veränderungsprozess. Der Kreissportbund Ammerland fördert in diesem Bewusstsein im Rahmen der ihm für diesen Zweck aus Eigenmitteln zur Verfügung stehenden Mittel seine Mitgliedsvereine. Die Richtlinie gilt für den gesamten Bereich des Kreissportbundes Ammerland.
1. Voraussetzungen und Bemessung der Zuschüsse
Die Mitgliedsvereine im Kreissportbund Ammerland erhalten aus Eigenmitteln des Kreissportbund Ammerland im Rahmen dieses Förderprogramms Mittel, wenn
1.1
der Verein im gesamten Förderjahr Mitglied im Kreissportbund Ammerland ist.
1.2
Im Jahr 2024 erhält jeder Verein eine Förderung in Höhe von 0,30 € je gemeldetem Mitglied, wenn er die jährliche Bestandsmeldung bis spätestens 15.01.2024, 23.59 Uhr, abgegeben hat. Zusätzlich erhält jeder dieser Vereine einen Grundbeitrag in Höhe von 50,00 €.
1.3
Hat der Verein im Jahr 2024 die Mitgliedermeldung nicht fristgerecht bis zum unter 1.2 aufgeführten Termin abgegeben, erhält er für das Jahr 2024 keinen Zuschuss aus diesem Förderprogramm.
2. Durchführung
2.1
Die Förderbeträge werden vom Kreissportbund Ammerland berechnet und im Sommer an die Vereine ausgezahlt.
3. Inkrafttreten
3.1
Diese Richtlinie „Regionale Sportförderung Entwicklung“ tritt durch Beschluss des Vorstandes des Kreissportbund Ammerland per sofort in Kraft und ist befristet bis zum 31. Dezember 2024.