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Sportstättenbau

Vereine mit vereinseigenen Sportstätten oder langfristig gepachteten Sportstätten können bei Umbau-, Instandsetzungs- oder Erweiterungsmaßnahmen Mittel aus dem Förderprogramm Sportstättenbau beantragen. 

Der Vorsitzende des Sportstättenbauausschusses des KreisSportBund Ammerland sollte schon in der Planungsphase eingebunden werden.

Die Antragsfrist beim Sportstättenbauausschuss des KreisSportBund Ammerland endet am
01. September 2023.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg
über die Intranetseite des LSB Niedersachsen: Förderportal.

Vorsitzender des Sportstättenbauausschusses des KreisSportBund Ammerland:


Wilhelm Funk
Sonnenweg 4 b, 26689 Apen
privat: 04489-5737, Fax: 04489-940227
E-Mail

Hier finden Sie die Richtlinie sowie die wichtigsten Formulare:

Antrag auf Auszahlung

Verwendungsnachweis mit Ausgabenzus. kurz

Verwendungsnachweis mit Ausgabenzus. lang

Fertigstellungsanzeige

Durchfuehrungsbestimmungen

Richtlinie Sportstaetten mit Erlaeuterungen

Z-3_DIN_276

Z-5-Beratungsprotokoll