
Vereine mit vereinseigenen Sportstätten oder langfristig gepachteten Sportstätten können bei Umbau-, Instandsetzungs- oder Erweiterungsmaßnahmen Mittel aus dem Förderprogramm Sportstättenbau beantragen.
Der Vorsitzende des Sportstättenbauausschusses des KreisSportBund Ammerland sollte schon in der Planungsphase eingebunden werden.

Die Antragsfrist beim Sportstättenbauausschuss des KreisSportBund Ammerland endet am
01. September 2023.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg
über die Intranetseite des LSB Niedersachsen: Förderportal.
Vorsitzender des Sportstättenbauausschusses des KreisSportBund Ammerland:
Wilhelm Funk
Sonnenweg 4 b, 26689 Apen
privat: 04489-5737, Fax: 04489-940227
E-Mail
Hier finden Sie die Richtlinie sowie die wichtigsten Formulare:
Antrag auf Auszahlung
Verwendungsnachweis mit Ausgabenzus. kurz
Verwendungsnachweis mit Ausgabenzus. lang